Regionaler Entwicklungsplan Halle (REP Halle)
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 30.03.2001 den Beschluss Nr. 03/2001 zur Neuaufstellung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Halle gefasst. Die Geschäftsstelle hat gemäß § 7 Landesplanungsgesetz unter Mitwirkung der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden den Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes zu erarbeiten.
Die Regionalversammlung hat am 26.05.2009 den Entwurf gebilligt (Beschluss Nr. lll/63-2009) und das öffentliche Beteiligungsverfahren eingeleitet (Beschluss Nr. lll/64-2009). Die öffentliche Auslegung erfolgt in den Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft.
Der am 27. Mai 2010 und 26. Oktober 2010 durch die Regionalversammlung mit Beschluss- Nr. III/194-2010 beschlossene Regionale Entwicklungsplan ist durch die Bescheide der obersten Landesplanungsbehörde vom 20. Juli 2010, 04. Oktober 2010 und 18. November 2010 genehmigt.
Mit der letzten öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung (Amtsblatt Landkreis Saalekreis vom 21.12.2010) trat der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle in Kraft.
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