Regionalplanung

 

Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesentwicklungsplanung. Sie legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Landesgebiet im Landesentwicklungsplan, die Gebiete der Regionalen Planungsgemeinschaften in Regionalen Entwicklungsplänen und bestimmte Teilräume in Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen fest. Im § 9 des Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt.

 

Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen.

 

Im Regionalen Entwicklungsplan sind u.a. mindestens festzulegen:

  • die zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren)
  • die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur