Sachsen-Anhalt vernetzt
 

Onlinebeteiligung - Abbildung formeller Beteiligungsverfahren im Internet

Online bedeutet die aktive Verwendung des Internets als Kommunikationsmedium.

 

Die Beteiligung ist ein Instrument der Demokratie zur Einbeziehung von Bürgern bzw. der Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange an zentralen Entscheidungsprozessen.

 

Ein Verfahren bildet den Prozess der öffentlichen Auslegung von Entscheidungsvorlagen ab.

 

Onlinebeteiligungsverfahren finden auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung statt (Bund, Länder, Kommunen) und sind eine wesentliche Grundlage moderner Verwaltungsarbeit.

 

Es gibt eine Unterscheidung zwischen informellen und formellen Beteiligungsverfahren:

 

informelle Verfahren:

  •             gesetzlich nicht verankert
  •             unverbindliche Kommunikation
  •             zeitlich unbefristeter Prozess
  •             dient zur Diskussion und Meinungsfindung
  •             zielveränderliches, offenes Ergebnis
  •             oft vorbereitend für formelle Beteiligungsverfahren

 

Beispiele: Bürgerbefragung, Runder Tisch, Zukunftswerkstätten

 

 

formelle Verfahren:

  •             gesetzlich verankerte  Verfahren zur Beteiligung von Bürgern und/oder Trägern öffentlicher Belange (TÖB)
  •             zeitlich befristetes Verfahren einer verfahrensführenden Stelle
  •             beinhalten zentrale, während der Offenlegung nicht veränderbare Dokumente
  •             direkte und verbindliche Kommunikation (Einwand)
  •             formalisierter Abwägungsprozess (Stellungnahme)
  •             Offenlegung der Ergebnisse (Synopse)

 

Beispiele aus der Raumordnung: Landesentwicklungsplan (LEP), Regionaler Entwicklungsplan (REP), kommunale Bauleitplanung

 

 

Ablauf einer Onlinebeteiligung

 

Vorbereitung

  •             Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen
  •             Festlegung der Zeitschiene

Onlinebeteiligung

  •             Planungsunterlagen im Internet veröffentlichen
  •             Kommunikation zw. Beteiligten und Behörden (Einwendungen)

Abwägungsprozess

  •             Beurteilung und Entscheidungsfindung im Hause der verfahrensführenden Einrichtung (Stellungnahme)
  •             beginnt bereits während der Onlinebeteiligung

Abwägungsdokumentation

  •             Veröffentlichung der Ergebnisse des Entscheidungsprozesses als Synopse

 

 

 

Datenflüsse in Beteiligungsverfahren
 

 

 

 

 

Ablauf einer Einwendung

 

 

 

 

 

 

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